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Baugrube

Die Sicherung der rund 19.00 bis 22.00 m tiefen Baugrube erfolgt dreiseitig – Friedbühlstrasse, BB 9 und BB 10 – mit einer mehrfach rückverankerten, überschnittenen Bohrpfahlwand.

Die Ankerlagen werden so gesetzt, dass nach Fertigstellung jeweils der Bodenplatte beziehungsweise einer Untergeschossdecke, diese als Spiessplatten herangezogen werden. Somit können die unmittelbar darüberliegenden Anker vorzu entspannt und zusammen mit den Longarinen ausgebaut werden. Durch die einhäuptig an den vertikalen Baugrubenabschluss vorbetonierten Aussenwände kann zudem auf eine aufwendige Hinterfüllung verzichtet werden, und es kann nach Fertigstellung aller Untergeschosse unmittelbar mit dem Aufbau des Fassadengerüsts begonnen werden. Um den obersten, rund 2.00 m hohen Bereich des Erdreichs für beispielsweise Werkleitungen freizuhalten, erfolgt der rückzubauende Abschluss mit in den Bohrpfählen eingebundenen und mit Holz ausgefachten Rühlwandständern.

Auf Seite BB 6, fungiert der unmittelbar an das BB 7 angrenzende Zwischenbau des Photonentherapiegebäudes als Baugrubenabschluss. Da die Aushubssohle des BB 7 etwas tiefer liegt, wird der Zwischenbau mit  einer überschnittenen, rückverankerten Jettingwand setzungsfrei unterfangen. Das gewählte Baugrubenabschlussverfahren stellt ein steifes System dar, mit welchem die Baugrundverformungen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Nachbarsgebäude gering gehalten werden können. Zudem kann durch Überschneidung der Pfähle ein wasserdichter Abschluss erzeugt werden, wodurch die Wasserhaltung (Oberflächenwasser, einsickerndes Grundwasser) auf die Baugrubeninnenseite konzentriert werden kann – es kann also auf eine allfällig setzungserzeugende Grundwasserabsenkung ausserhalb der Grube verzichtet werden.

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